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UVP-Verfahren

Das UVP-Recht bringt für die UVP-Verfahren eine klare Strukturierung des Ablaufes, der allerdings für Außenstehende sehr schwer nachvollziehbar ist. Das Umweltbundesamt gibt zum prinzipiellen Ablauf des Verfahrens eine Online abrufbare Übersicht sowie Informationen zu allen bisherigen und laufenden UVP´s in Österreich.

Umweltbundesamt UVP-Recht:
http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/uvpsupemas/uvpoesterreich1/verfahrensablauf/

Das Land Niederösterreich gibt eine Übersicht zu allen aktuellen Verfahren:
http://www.noe.gv.at/Service/RU/RU4/Umweltrecht/AktuelleVerfahren.htm


Bisherige Milestones:

2002
Bereits 2002 wurde ein Operat für die Erweiterung des vorhandenen Abbaues zusammengestellt (Gewinnungsbetriebsplan + Gutachten. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt keine raumordnungsrechtliche Freigabe dieser Flächen gegeben.

August 2005
Einleitung der Scoping-Phase durch Ansuchen bei der UVP-Behörde mittels einer kurzen Vorhabensbeschreibung, sowie einer Übersicht zu jenen von den Projektwerbern beauftragten Fachgutachten, um Stellung einer vorläufigen Gutachterliste für die Abwicklung des UVP-Verfahrens für das bis dahin bereits mehrfach bei der UVP-Behörde vorgestellte Projekt.

Oktober 2005
Privatrechtliche Grundsatzvereinbarung mit der Stadtgemeinde St.Valentin über die Planungsinhalte, Vorgangsweise und künftige Kooperation.

September 2005
Auftaktklausur unter Teilnahme sämtlicher Projektwerber-seitiger Gutachter und Planer, sowie sämtlicher UVP-Behördenseitiger Gutachter, Verfahrensleiter und Sachbearbeiter, sowie der Stadtgemeinde St.Valentin.

Februar 2006
2. Arbeitsklausur w.o. Novellierung des Regionalen Raumordnungsprogrammes „Untere Enns“ LGBL. 8000/35: sämtliche im Masterplan Neu Thurnsdorf geplanten Abbauflächen liegen innerhalb der Eignungszone 4 (Gollensdorf) für die Gewinnung von Sand und Kies. Ein Abbau ist daher aus raumordnungsrechtlicher Sicht möglich.

Mai 2006
Informationsveranstaltungs-Reihe für die AnrainerInnen und alle St. Valentiner GemeindebürgerInnen.

Dezember 2006
Abgabe und Einreichung des UVP-Operates Masterplan Neu Thurnsdorf bei der UVP-Behörde.

Jänner bis März 2007
Sichtung des UVE-Operates durch die UVP-Behördenseitigen Gutachter, mit Abgabe einer Stellungnahme zur Vollständigkeit der Unterlagen. Beiziehung von zusätzlichen, neuen UVP-Behördenseitigen Gutachtern durch die UVP-Behörde.

März 2007
Ergänzungsauftrag von der UVP-Behörde an die Projektwerber bezugnehmend auf die Stellungnahmen der UVP-Behördenseitigen Gutachter über die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen. Parallel bzw. nachfolgend umgehende Ausarbeitung der Ergänzungsunterlagen und Abgabe als zusätzliche Einlage Nr. 10 zum UVE-Gesamtkonvolut bei der UVP-Behörde.

April bis Mai 2007
Neuerliche Sichtung des UVE-Operates durch die UVP-Behördenseitigen Gutachter, mit Abgabe einer Stellungnahme zur Vollständigkeit der Unterlagen.

Juni 2007
Kundmachung des UVE-Operates durch die UVP-Behörde (abrufbar unter der o.a. Homepage des Landes Niederösterreich).

26. Juni bis 7. August 2007
Öffentliche Auflage des UVE-Operates Masterplan Neu-Thurnsdorf.

August bis Oktober 2007
Erstellung der Umweltverträglichkeitsgutachten durch die jeweiligen Amtssachverständigen bzw. extern beigezogenen Fachgutachter.


Information über den Stand des Verfahrens:

UVP-Behördenseitig:
    Amt der NÖ Landesregierung
    Abteilung Umweltrecht
    Landhausplatz 1, Haus 16
    A-3109 St. Pölten,
    Telefon +43 2742 9005-15271
    Telefax +43 2742 9005-15280
    E-Mail post.RU4@noel.gv.at
Projektwerberseitig:
    siehe VKG


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